Zusatzinfortmation für gewerbliche Fahrer:
Für gewerbliche Fahrzeuge (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.
Zusatzinformation zur Warnwestenpflicht im Ausland:
==> ADAC Deutschland
Quelle: ADAC Deutschland